| Presseinformation Nr. 021 / 2020

Medizinstudierendenausbildung in Braunschweig

Gründung eines „Klinischen Campus Braunschweig der Universitätsmedizin Göttingen am Klinikum Braunschweig“ hat hohe rechtliche Hürden. UMG hält unabhängig davon am Ziel der Schaffung von 60 zusätzlichen Medizinstudienplätzen pro Jahr weiter fest.

(umg) Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) und das Städtische Klinikum Braunschweig (SKBS) hatten im April 2018 gemeinsam mit dem Land Niedersachsen in einem „Letter of Intent“ ihre Absicht erklärt, in einer Kooperation am Städtischen Klinikum Braunschweig einen zweiten klinischen Ausbildungsstandort der UMG aufzubauen. Zum Wintersemester 2020/2021 sollten 60 Studierende pro Jahr nach Beendigung des vorklinischen Studienabschnitts sowie der ersten beiden klinischen Semester in Göttingen ihr Studium (drittes bis sechstes klinisches Semester und Praktisches Jahr) am Klinikum Braunschweig abschließen. Dafür wurden gemeinsame Lenkungs- und Arbeitsgruppen eingerichtet, die, begleitet durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), die zentralen strategischen und organisatorischen Fragen intensiv geprüft haben.

Das Studiendekanat der UMG hat die Machbarkeit eines klinischen Ausbildungscampus der UMG in einer detaillierten Studie aufgezeigt. Als Haupthindernis für die beabsichtigte Kooperation haben sich rechtliche Rahmenbedingungen bei der Zusammenarbeit einer universitären Lehr- und Ausbildungseinrichtung mit einem kommunalen klinischen Maximalversorger herausgestellt. Diese Hindernisse lassen sich kurzfristig nicht lösen. Die Einrichtung weiterer Vollstudienplätze im Zusammengehen der UMG mit dem Städtischen Klinikum Braunschweig kann deshalb vor einer grundsätzlichen Klärung dieser elementaren Rechtsfragen vorerst nicht umgesetzt werden.

Dazu sagt Prof. Dr. Wolfgang Brück, Sprecher des Vorstandes der UMG und Dekan der Medizinischen Fakultät: „Die rechtlichen Hürden für die Umsetzung eines zusätzlichen Ausbildungsstandortes der UMG in Braunschweig sind hoch. Dieses Problem hat sich inzwischen auch deutschlandweit an anderen Satellitencampus gezeigt. UMG und SKBS haben diese Schwierigkeiten und rechtlichen Hindernisse im Vorfeld intensiv analysiert. Jetzt haben wir rechtzeitig diese Hürde erkannt, noch bevor das Medizinstudium im Wintersemester 2020/2021 aufgenommen wird. Damit ersparen beide Partner der UMG und dem SKBS sowie dem Land Niedersachsen und den künftigen Medizinstudierenden mögliche rechtliche Auseinandersetzungen. Fest steht auch: Die UMG hält weiterhin an der Zieldefinition und ihrer Zusage fest, für das Land Niedersachsen 60 zusätzliche klinische Vollstudienplätze pro Jahr einzurichten.“

Dr. Thomas Bartkiewicz, Ärztlicher Direktor Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, sagt „Das Städtische Klinikum Braunschweig ist nach wie vor gewillt, seinen Beitrag bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in Niedersachsen im Zusammengehen mit der UMG zu leisten. Die Voraussetzungen für eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis in unmittelbarer Nähe zu den Patientinnen und Patienten sind vorhanden. Aktuell müssen die bestehenden rechtlichen Voraussetzungen zweier in gänzlich unterschiedlichen Rechtsformen sowie die satzungsgemäßen Zielsetzungen unterschiedlicher Einrichtungen rechtskonform aufeinander abgestimmt werden. Die bei genauer Prüfung erkannten Probleme sind auf die Schnelle nicht lösbar. Diese Erkenntnis müssen alle Beteiligten respektieren, so dass zu diesem Zeitpunkt von einer Vereinbarung Abstand zu nehmen ist.“

Die UMG zählt zu den größten medizinischen Fakultäten Deutschlands und bildet derzeit pro Jahr ca. 300 Studierende der Humanmedizin aus.

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