| Presseinformation Nr. 060 / 2020

Coronavirus: Besuchsregelung an der UMG

Neue Verordnung des Landes Niedersachsen für Besuche in Kliniken: Universitätsmedizin Göttingen passt Besuchsregelung an. Gültig ab Freitag, 22. Mai 2020.

Neue Besuchsregelung an der UMG: Messung der Körpertemperatur im Haupteingangsbereich. UMG. Foto: umg/spförtner

(umg) Die UMG begrüßt die vom Land Niedersachsen am 19. Mai 2020 beschlossenen Lockerungen bei den Besuchsregelungen für Krankenhäuser. Patient*innen dürfen nach klar festgelegten Vorgaben Besuch empfangen. Die letzten Wochen und Monate haben deutlich gezeigt, wie wichtig der Besuch von Angehörigen für das Befinden der stationären Patient*innen ist.

Ab Freitag, dem 22. Mai 2020, können stationäre Patient*innen an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) wieder Besuche empfangen. Dabei gilt weiterhin als hohe Priorität: Besucher*innen, Patient*innen und UMG-Mitarbeitende müssen zum Schutz ihrer Gesundheit einige wichtige Sicherheits- und Hygienemaßnahmen beachten.

Die Regelungen an der UMG

ZU BESUCH KOMMEN DÜRFEN:

  • Ehepartner / Lebenspartner*in / Partner*in in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft
  • Verwandte gerader Linie (Eltern, Kinder)
  • Geschwister
  • ODER eine weitere, fest benannte Person
  • Werden Kinder besucht, dürfen beide Elternteile gemeinsam zu Besuch kommen.

Für die Geburtshilfe und Wochenstation gilt:

  • immer nur eine Besucherin, ein Besucher
  • Besuchszeiten zwischen 14:00 und 17:00 Uhr.

Informationen zu den Regelungen während der Geburtsbegleitung und zu den Besuchsmöglichkeiten auf der Wochenstation finden sich auf der Seite der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe:

www.umg.eu/einrichtungen/kliniken/klinik-fuer-gynaekologie-und-geburtshilfe/

FOLGENDE BESUCHSREGELUNGEN SIND ZU BEACHTEN:

  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
  • Die persönlichen Daten aller Besucher*innen werden an den Eingängen erfasst.
  • Beim Betreten des Klinikums wird kontaktlos die Körpertemperatur gemessen und ein Fragebogen zum Infektionsrisiko ausgefüllt.
  • Besuche können täglich zwischen 14:00 und 19:00 Uhr erfolgen.
  • Die Besuche sollten nicht länger als 45 Minuten dauern.
  • Alle Besucher*innen sind verpflichtet, sich an die Hygienevorgaben der UMG (Mund-Nasen-Schutz, Abstand, Händedesinfektion) zu halten. Sie dienen der Sicherheit der Besucher*innen, der Patient*innen und der Sicherheit der UMG-Mitarbeiter*innen.
  • Ausnahmen von dieser Besucherregelung sind für palliativmedizinische Situationen und die Sterbebegleitung möglich.
  • Für die Bereiche der Onkologie und Intensivmedizin bestehen zusätzliche Regelungen.
  • Während der Besuchszeit sind in der Regel keine Arztgespräche möglich.

BITTE KEIN BESUCH, wenn die Besucher*innen selbst akute Erkältungssymptome haben.

KEINEN BESUCH EMPFANGEN DÜRFEN:

  • Covid-19-Patient*innen
  • Covid-19-Verdachtsfälle
  • Patient*innen in den Notaufnahmen

Die UMG bittet um Verständnis dafür, dass sie zum Schutz der Gesundheit aller Besuchenden, der Gesundheit der Patient*innen und Mitarbeiter*innen der UMG auf eine genaue Einhaltung der Vorgaben und Regelungen achtet.

WEITERE INFORMATIONEN:
Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität
Unternehmenskommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Weller, Telefon 0551 / 39-61020
presse.medizin@med.uni-goettingen.de
www.umg.eu